Boxengröße berechnen: die Formel (2 × Widerristhöhe)²
Fast alle Stallmaße der Leitlinie hängen an der Widerristhöhe (Wh), also am Stockmaß deines Pferdes. Für eine Einzelbox gilt: Die Fläche muss mindestens zweimal die Widerristhöhe zum Quadrat betragen, also (2 × Wh)². Bei 1,65 m Widerristhöhe sind das 2 × 1,65 = 3,30 m und 3,30 × 3,30 = 10,89 m².
Die Fläche allein reicht nicht. Die Schmalseite der Box muss mindestens 1,75 × Wh lang sein, bei 1,65 m also 2,89 m. Eine Box mit 2,50 × 4,40 m hat zwar 11,0 m², ist aber zu schmal. Der Rechner prüft deshalb beides.
Für eine Abfohlbox, also die Box für Stute mit Fohlen, verlangt die Leitlinie (2,3 × Wh)², bei 1,65 m also 14,41 m². Ein Kleinauslauf direkt an der Box braucht dieselbe Fläche wie die Box selbst.
Viele Webseiten nennen für die Schmalseite noch 1,5 × Wh. Dieser Wert stammt aus der Fassung von 1995, die 2009 abgelöst wurde. Seitdem gilt 1,75 × Wh.
Warum zeigt der Rechner manchmal 1 cm mehr als die Tabelle?
Der Rechner rundet jedes Mindestmaß auf, damit der angezeigte Wert sicher reicht. Die Tabellen der Leitlinie runden kaufmännisch. Bei 1,48 m zeigt der Rechner deshalb 8,77 statt 8,76 m². Die Prüfung deiner Maße rechnet mit dem exakten Wert: Eine Box mit 2,96 × 2,96 m hat genau 8,7616 m² und erfüllt das Mindestmaß.
Wie misst du Pferd und Box richtig?
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Stell dein Pferd geschlossen auf ebenen, festen Boden.
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Miss mit einem Messstock (am besten mit Wasserwaage) senkrecht vom Boden bis zum höchsten Punkt des Widerrists.
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Runde auf ganze Zentimeter. Ein Bandmaß-Wert ist kein Stockmaß. Die Unterschiede erklärt der Stockmaß-Umrechner.
Miss die Box innen von Wand zu Wand. Die Leitlinie bezieht Abstände auf die lichte Weite, an der Tür zählt also die freie Durchgangsbreite. Bei der Decke nimmst du am besten die niedrigste Stelle über dem Tierbereich, etwa unter einem Balken. Das ist eine vorsichtige Praxisregel, kein Wortlaut der Leitlinie.
Mindestmaße nach Widerristhöhe
Die Leitlinie rechnet drei Beispiele selbst vor. Die Werte stehen hier unverändert:
| Widerristhöhe | 1,30 m | 1,48 m | 1,68 m |
|---|---|---|---|
| Box, ein Pferd (m²) | 6,76 | 8,76 | 11,29 |
| Box, Stute mit Fohlen (m²) | 8,94 | 11,59 | 14,93 |
| Schmalseite der Box (m) | 2,28 | 2,59 | 2,94 |
| Trennwand mit Aufsatzgitter (m) | 1,69 | 1,92 | 2,18 |
| Türhöhe Außen- oder Schiebetür (m) | 1,82 | 2,07 | 2,35 |
| Untere Türhälfte (m) | 1,04 | 1,18 | 1,34 |
| Kleinauslauf (m²) | 6,76 | 8,76 | 11,29 |
| Deckenhöhe, mindestens (m) | 1,95 | 2,22 | 2,52 |
| Liegefläche je Pferd, geschlossener Laufstall (m²) | 6,76 | 8,76 | 11,29 |
| Liegefläche je Pferd, Mehrraum-Außenlaufstall (m²) | 5,07 | 6,57 | 8,47 |
| Fressstandlänge (m) | 2,34 | 2,66 | 3,02 |
| Trennwandhöhe am Fressstand (m) | 1,69 | 1,92 | 2,18 |
Alle Formeln im Überblick
| Maß | Richtwert |
|---|---|
| Boxenfläche | ≥ (2 × Wh)² (S. 23) |
| Box für Stute mit Fohlen | ≥ (2,3 × Wh)² (S. 23) |
| Schmalseite der Box | ≥ 1,75 × Wh (S. 23) |
| Kleinauslauf an der Box | wie die Boxenfläche (S. 25) |
| Auslauf | ≥ 150 m² für bis zu 2 Pferde, je weiteres Pferd 40 m² mehr (S. 25) |
| Lichte Deckenhöhe | ≥ 1,5 × Wh; Neubau ≥ 2 × Wh, bei Gruppenhaltung ≥ 2,5 × Wh (S. 21) |
| Luftraum | ≥ 30 m³ je 500 kg (S. 21) |
| Trennwand mit Aufsatzgitter | ≥ 1,3 × Wh (S. 23) |
| Brusthohe Trennwand | ca. 0,8 × Wh (S. 23) |
| Türbreite | ≥ 1,20 m, Ponys ≥ 1,10 m (S. 24) |
| Türhöhe (Außenbox, Schiebetür mit Laufschiene) | ≥ 1,4 × Wh (S. 24) |
| Untere Türhälfte | 0,8 × Wh (S. 24) |
| Krippe, Höhe der Fressebene | 0,3 × Wh, höchstens 0,4 × Wh (S. 22) |
| Tränke, Höhe des Wasserspiegels | ca. 0,3 × Wh, höchstens 0,4 × Wh (S. 23) |
| Stallgasse | ≥ 2,50 m, bei hälftig zu öffnenden Türen ≥ 3,00 m (Kleinpferde: 2,00 bzw. 2,50 m) (S. 24) |
| Liegefläche in der Gruppe | ≥ (2 × Wh)² je Pferd; Mehrraum-Außenlaufstall ≥ 3 × Wh² (bis 2,5 × Wh²) (S. 24) |
| Fressplätze | 1 je Pferd (S. 6) |
| Tränken in der Gruppe | 1 Selbsttränkebecken je ca. 15 oder 1 Trogtränke je ca. 20 Pferde (S. 23) |
| Fressstand | ≥ 1,8 × Wh lang, 80 cm breit, Trennwand ≥ 1,3 × Wh, dahinter ≥ 1,5 × Wh Tiefe (S. 21) |
| Durchgänge | 0,80–0,90 m oder ≥ 1,80 m (S. 24) |
| Raufe, Stababstand | ≥ 5 cm (S. 22) |
| Durchfressgitter, Stababstand | 30–35 cm (S. 22) |
| Futtertrog | ca. 60–80 × 50 cm (S. 22) |
| Fensterfläche | ≥ 1/20 der Stallgrundfläche (S. 14) |
Liegefläche, Auslauf und Fressplätze in der Gruppenhaltung
In der Gruppe zählt die Liegefläche ohne Fressbereich. Im geschlossenen Laufstall und im Offenstall, in dem Liege- und Fressbereich nicht getrennt sind (Einraum-Außenlaufstall), verlangt die Leitlinie (2 × Wh)² je Pferd. Sind die Bereiche getrennt (Mehrraum-Außenlaufstall mit Auslauf), nennt sie 3 × Wh² je Pferd, bei 1,65 m also 8,17 m². Bei günstiger Raumstruktur und gutem Management ist eine Reduzierung bis 2,5 × Wh² möglich. Warum der Mehrraum-Wert kleiner ist, begründet die Leitlinie nicht.
Bei einer gemischten Gruppe rechnet der Rechner jedes Pferd mit seiner eigenen Widerristhöhe und zählt die Flächen zusammen. Gibst du nur Anzahl und eine Widerristhöhe an, nimm die des größten Pferdes, dann liegst du auf der sicheren Seite. Deckenhöhe und Fressstände richten sich immer nach dem größten Pferd.
Der Auslauf braucht mindestens 150 m² für bis zu 2 Pferde und 40 m² für jedes weitere, bei 6 Pferden also 150 + 4 × 40 = 310 m². Wörtlich heißt es „für jedes Pferd zusätzlich 40 m²“. Der Rechner liest das als „für jedes weitere Pferd“, sonst würde der Bedarf von 2 auf 3 Pferde sprunghaft steigen. Wie viel Weide du zusätzlich brauchst, rechnet der Weideflächen-Rechner.
Jedes Pferd braucht einen Fressplatz. Weniger Fressplätze sind nur zulässig, wenn alle Pferde gleichzeitig zumindest Raufutter fressen können, etwa bei computergesteuerter Fütterung. Für Wasser rechnet die Leitlinie ein Selbsttränkebecken je etwa 15 Pferde oder eine lange Trogtränke je etwa 20 Pferde. Durchgänge sollen entweder 0,80–0,90 m breit sein, sodass nur ein Pferd hindurchpasst, oder mindestens 1,80 m, damit zwei aneinander vorbeikommen.
Deckenhöhe, Luft und Licht im Pferdestall
Die lichte Deckenhöhe im Pferdestall beträgt mindestens 1,5 × Wh. Für Neubauten empfiehlt die Leitlinie 2 × Wh, bei Gruppenhaltung 2,5 × Wh. Jedes Pferd braucht mindestens 30 m³ Luftraum je 500 kg Körpergewicht. Der Rechner rechnet das anteilig nach Gewicht, bei 600 kg also 36,0 m³. Das Gewicht schätzt du mit dem Pferdegewicht-Rechner.
Die Fensterfläche soll mindestens ein Zwanzigstel der Stallgrundfläche betragen, bei Verschattung mehr. Im Tierbereich verlangt die Leitlinie mindestens 80 Lux über mindestens 8 Stunden am Tag.
| Merkmal | Richtwert |
|---|---|
| Lufttemperatur | folgt gemäßigt der Außentemperatur |
| Relative Luftfeuchte | 60–80 % |
| Luftgeschwindigkeit im Tierbereich | ≥ 0,2 m/s |
| CO₂ | < 1.000 ppm |
| NH₃ | < 10 ppm |
| H₂S | 0 ppm |
| Licht | ≥ 80 Lux im Tierbereich, ≥ 8 Stunden am Tag |
Praxistipps für Stallbau und Umbau
- Krippe und Tränke gehören bodennah, auf etwa 0,3 × Wh. Hochraufen über Widerristhöhe sind ungeeignet.
- In der Gruppe soll es keine Sackgassen und spitzen Winkel geben. Gebäude, die die Gruppe nutzt, brauchen mindestens zwei Zu- und Ausgänge oder eine offene Front.
- Bei größeren Gruppen sind mehrere kleine Unterstände besser als ein großer. Für den Witterungsschutz gelten die Anforderungen an den Liegebereich sinngemäß.
- Für den Auslauf empfiehlt die Leitlinie eine rechteckige Form und Raumteiler.
- Elektroabgrenzungen in Boxen und Kleinausläufen sind tierschutzwidrig.
- Raufutter muss es ständig geben oder insgesamt mindestens 12 Stunden am Tag, mit Fresspausen von möglichst nicht mehr als 4 Stunden. Die Menge rechnet der Heubedarf-Rechner.
Woran misst das Veterinäramt deine Pferdehaltung?
Die Werte dieser Leitlinie sind der Maßstab, an dem Veterinärämter Pferdehaltungen üblicherweise messen. Ein Gesetz ist sie nicht. Sie sagt selbst: „Leitlinien sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtsverbindlich.“ Sie ist eine Orientierungs- und Auslegungshilfe für das Tierschutzgesetz. Gerichte ziehen sie trotzdem als vorweggenommenes Sachverständigengutachten heran, so etwa das VG Bayreuth im Juli 2025.
Die Maße sind Richtwerte mit Spielraum. Abweichungen sind möglich, wenn sie tierschutzfachlich begründet sind und die Pferde ausgeglichen und in gutem körperlichem Zustand sind. Ein grünes Ergebnis heißt deshalb nicht, dass die Haltung tiergerecht ist, ein rotes nicht automatisch, dass sie tierschutzwidrig ist. Zu einer tiergerechten Haltung gehören außerdem täglich ausreichend Bewegung, möglichst auf Weide oder Auslauf, und in der Einzelhaltung Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu Artgenossen. Dauerhafte Anbindehaltung ist tierschutzwidrig.
Was der Rechner nicht abdeckt
Für Fohlen, kleine Ponys und Kaltblüter können Anpassungen nötig sein. Für Minipferde gibt es keine gesicherten Erkenntnisse, die Leitlinie rechnet hilfsweise mit 110 cm. Für Klinik-, Quarantäne- und Abfohlboxen lässt sie Ausnahmen zu, etwa hochgeschlossene Trennwände. Baurecht, Brandschutz, Statik, Arbeitsschutz und Förderauflagen deckt der Rechner nicht ab, ebenso wenig Österreich und die Schweiz: Dort gelten verbindliche Verordnungen mit eigenen Tabellen. Bei Unsicherheit helfen Amtstierärzte, Tierärztinnen oder öffentlich bestellte Sachverständige für Pferdehaltung weiter.